AGB
ALLGEMEINES
Personen unter 18 Jahren werden nur mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und Kopien der Lichtbildausweise
des Jugendlichen und der Erziehungsberechtigten von Hilltown Tattos tätowiert. Zusätzlich muss der Erziehungsberechtigte beim Beratungsgespräch anwesend sein.
Jugendliche unter 16 Jahren werden auch mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten nicht tätowiert.
Personen, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen, Bluter sind, Hepatitis oder die Immunschwäche HIV haben, Schwangere oder stillende Mütter, werden ebenfalls nicht tätowiert.
Der Kunde ist dazu verpflichtet den Tätowierer über mögliche Allergien, chronische oder ansteckende Erkrankungen, Arzneimittelunverträglichkeit, Medikamentengebrauch, einer bestehenden Schwangerschaft oder Stillzeit zu informieren.
Sollte der Auftraggeber wider bessers Wissen Falschangaben machen oder einen bzw. mehrere der o. g. Umstände verschweigen bzw. zurückhalten, behält sich das Tattoo Studio das Recht vor, zivil- und/oder strafrechtlich gegen den Auftraggeber vorzugehen bzw. auch nach Ausführung der Arbeiten eine dem Risiko entsprechende Zulage zu verlangen und einzu-
fordern. Der Auftraggeber verpflichtet sich den ihn auferlegten Pflegeanleitungen für Tattoos
nachzukommen und diese nach bestem Wissen und Gewissen Folge zu leisten.
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Der Tätowierer behält sich vor, Kundenwünsche unbegründet abzulehnen. Dies gilt insbesondere für politische Wunschmotive oder für Platzierungen an Körperstellen die nicht vertretbar sind.
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Motivwünsche können selber mitgebracht und werden, allerdings besitzt der Tätowierer das Recht Änderungen am Motiv
vorzunehmen und ist nicht verpflichtet das Motiv exakt nach Originalvorlage umzusetzen.
Selbstverständlich entwirft der Künstler auch individuell angefertigte Motive.
Selbstgezeichnete Tattoo- Vorlagen sind Eigentum des Tattoo Studios und dürfen nur nach Absprache mit Hilltown Tattoos weiter verwendet oder mitgenommen
werden.
Der Kunde verpflichtet sich, während seines Besuches im Tattoo Studio eine angemessene Verhaltensweise an den Tag zu
legen. Sollte sich der Kunde selbst nach einer Verwarnung weiterhin nicht angemessen verhalten, hat der Tätowierer das Recht,
den Kunden aus dem Tattoo Studio zu verweisen und gegebenenfalls ein Hausverbot auszusprechen.
TERMINVEREINBARUNG UND Terminkaution
Ein Vertrag zur Fertigung eines Tattoos kommt zustande, wenn der Kunde den Entwurf für das Tattoo in Auftrag gibt und einen Termin vereinbart. Die Beauftragung ist durch die Zahlung einer Anzahlung seitens des Kunden nachgewiesen. Mit einem Gebot geht der Kunde einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag ein. Das Gebot umfasst auch die Möglichkeit, dass kleine Abweichungen, Tippfehler und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen und Beschreibungen gegeben sind. Bei diesem Sachverhalt ist eine Vertragsaufhebung und eine Anfechtung ausgeschlossen.
Die Terminkaution kann nicht ausbezahlt werden
Gezeichnete oder grafisch erstellte Vorlagen werden mit 20,- Euro bei einem Tattoo Wert unter 100,- Euro und 50,- Euro bei einem Tattoo Wert von über 100,- Euro berechnet. Der Tattoo- Künstler hat jedoch das Recht in Ausnahmefällen einen höheren Betrag als Anzahlung zu berechnen.
Bei der Vergabe von Terminen für mehrere Sitzungen bleibt die Anzahlung bis zur Vollendung des Tattoos bestehen und wird mit der letzten Sitzung verrechnet.
Erfolgt eine einvernehmliche Terminverschiebung oder Absage nicht oder später als 48 Stunden vor dem Termin, sind die Entwürfe bereits gefertigt und Leistung erbracht. Die Anzahlung ist in diesem Falle nicht zurückzuzahlen. Für eine neue Terminvergabe ist eine weitere Anzahlung zu leisten.
Pünktlichkeit wird vom Kunden erwartet. Eine Verspätung kann zur Folge haben sowohl den Termin als auch die Anzahlung zu verlieren. Kann der Termin wegen Krankheit nicht wahr genommen werden, kann die Anzahlung bei Vorlage eines ärztlichen Attestes (Krankschreibung) gutgeschrieben werden. Geschieht dies nicht, wird die Anzahlung als Verdienstausfall einbehalten und nicht mit dem Endpreis des Tattoos verrechnet.
Sollte der Termin von Seiten des Tätowierers aus Krankheitsgründen oder anderen Gründen nicht wahrzunehmen sein, wird der Kunde frühzeitig kontaktiert und zeitnah ein Ersatztermin vereinbart.
PREIS UND BEZAHLUNG
Der Preis gestaltet sich individuell je nach Größe, Motiv, Aufwendigkeit, Farbvielfalt und Körperstelle. Der vereinbarte Endpreis ist verbindlich. Für Motive, die innerhalb einer Sitzung finalisiert werden können, wird ein Festpreis vorab vereinbart.
Alle Motive, die mehrere Sitzungen in Anspruch nehmen, werden auf Stundenbasis abgerechnet. Nachdem die Leistung erbracht wurde, ist die Entlohnung direkt und ausschließlich mit Bargeld, sowie in voller Höhe vorzunehmen. Jede Sitzung wird nach Vollendung in voller Höhe bezahlt, auch wenn das Motiv noch nicht fertig ist und über mehrere
Sitzungen finalisiert wird. Vereinbarte Endpreise bzw. Sitzungspreise sind in Euro inklusive 19% MwSt.
NACHSTECHEN UND TOUCH UPS
Die Kosten für ein Nachstechen sind im Preis des Tattoos enthalten.
Unter Nachstechen versteht sich eine punktuelle Nachbearbeitung zur Behebung kleiner Makel am Tattoo, die durch den Tätowierer entstanden sind. z.B. ein Bruch in einer Linie aufgrund zu geringer Stichtiefe.
Nachstichtermine sind ab der 6. Woche, nachdem der Heilungsprozess beendet ist, einzuplanen und müssen innerhalb der ersten 3 Monate nach dem Stechen wahrgenommen werden, ansonsten ist der Nachstich kostenpflichtig.
Der Nachstich ist kostenpflichtig wenn falsche Pflege/Nachsorge vom Kunden vorliegt (falsche Creme verwendet wird, oder z.B. die Kruste der frischen Tätowierung abgekratzt wird und somit Farblöcher entstehen).
Touch Ups gelten als Folgesitzung, in welcher das gesamte Tattoo noch einmal überarbeitet wird. Diese sind generell kostenpflichtig und können zwischen 20,- und 80,- Euro liegen, je nach Größe, Detail und Aufwand.
HYGIENE UND NACHBEHANDLUNG
Das Tattoo wird unter Einhaltung aller hygienischen Vorschriften, in Anwendung professioneller Instrumente und Techniken ausgeführt.
Es werden ausschließlich sterile Einwegnadeln zum Tätowieren verwendet.
Über Risiken, Nebenwirkungen und Nachsorge eines Tattoos wird ausführlich aufgeklärt und beraten. Für Beratung und Fragen steht Darkr Ink während der Öffnungszeiten im Studio zur Verfügung.
GUTSCHEINE
Geschenkgutscheine können in jeder Höhe erworben werden. Die Höhe der Gutscheine werden nicht ausbezahlt, sondern gilt ausschließlich zur Verrechnung eines Auftrages oder für den Kauf eines Produktes der Kunstgalerie.
Gutscheine werden nur akzeptiert wenn sie von Darkr Ink ausgestellt wurden, einen Betrag und ein Ausstellungsdatum aufweisen.
Gutscheine von anderen Tattoo Studios werden nicht angenommen. Eine Barauszahlung der Gutscheine ist nicht möglich. Gültigkeit der Gutscheine sind 3 Jahre.
GEWÄHRLEISTUNG
Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss mit den AGBs einverstanden. Für Unzufriedenheit oder Nichtgefallen wird nicht gehaftet.
Für Folgeschäden durch Selbstverschulden, mangelnde Nachsorge, Unverträglichkeit oder aus anderen Gründen können weder Künstler noch Firma zur Rechenschaft gezogen werden.
Die Betretung des Studios erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Kunde erklärt sich weiterhin im Sinne des §228 StGB damit einverstanden, dass der beauftragte Tätowierer bei der Durchführung des Tattoos einen Eingriff am Körper vornimmt. Durch dieses Einverständnis entfällt die Rechtswidrigkeit der §§223, 224, 226 StGB. Mit der unterzeichneten Einverständinserklärung erklärt sich der Kunde bereit alle rechtlichen Schritte
gegen das Tattoo Studio oder den Tätowierer zu verzichten.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein, so bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt und der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung richtet sich der Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften.
Das Studio, bzw. der Dienstleister verpflichtet sich, die Daten der/des Kunden nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen und die Daten nicht an Dritte oder außenstehende Personen weiterzugeben ohne schriftliche Einwilligung des Kunden.